12.04.2009

Hunde aus dem Ausland

Wir können leider nicht allen helfen...

Da wir immer wieder Anfragen von Hilfsorganisationen aber auch aus Kreisen der Mitglieder zum Thema „Hunde aus dem Ausland im Tierheim aufnehmen“ haben, möchte ich Ihnen die damit verbundenen Konsequenzen für den Verein und das Tierheim aufzeigen. Vielleicht verstehen Sie dann besser meine ablehnende Haltung, obwohl ich natürlich gerne allen Hunden helfen würde, die ein schlechtes Leben haben. Aber wir können leider nicht allen helfen.

  1. Gemäß § 1 der Satzung erstreckt sich unsere Tätigkeit auf die Stadt und den Kreis Deggendorf.

  2. Gemäß § 2 der Satzung verfolgt der Verein seine Ziele auf gemeinnütziger Grundlage im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung von 1953.

Durch eine rechtliche Stellungnahme des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) ist klargestellt, dass die Einfuhr und Verbringung von Tieren aus dem Ausland nach Deutschland zum Zwecke der Weitergabe an Dritte gegen Entgelt, Spende, bzw. Schutzgebühr zur Pflege als eine wirtschaftliche Tätigkeit und damit als gewerbsmäßiger Handel von Wirbeltieren anzusehen ist.

Was bedeutet das nun für unseren Verein?
Bezüglich § 1 ist bei uns gängige Praxis, dass wir auch Tieren aus der näheren Umgebung des Landkreises helfen, wenn sie in Not sind. Zum anderen helfen wir auch in besonderen Einzelschicksalen wenn dem Tier nicht anders geholfen werden kann. In all diesen Fällen ist aber die Zustimmung des 1. Vorsitzenden erforderlich.

Sehr bedeutend ist aber die Tatsache, dass bei Tieren aus dem Ausland gewerbsmäßiger Handel vorliegt. Dies würde für uns den Verlust der Gemeinnützigkeit bedeuten, sowie unter Umständen die Schließung des Tierheims durch den Landkreis nach sich ziehen. Das wäre für uns und die Tiere der Supergau.

H. Hiller

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