24.03.2009

EU-Versuchstierrichtlinie

Neue geplante Richtlinie soll 22 Jahre alte Vorschriften ersetzen

Die neue geplante Richtlinie soll die 22 Jahre alten Vorschriften ersetzen. Ein einheitliches Genehmigungsverfahren mit einer ethischen Bewertung soll EU-weit eingeführt werden. Der Entwurf sieht auch eine rückwirkende Qualitätsprüfung von Tierversuchen vor. Dies ist ein wichtiger Punkt, da in der Regel die angegebenen Ziele nicht erreicht werden, Millionen von Versuchen also einfach sinnlos sind. Von der Richtlinie werden auch Tierversuche in der Grundlagenforschung und der Lehre erfasst, das heißt, dass nicht mehr jeder Lehrende seine Schüler/Studenten zu Tierversuchen heranziehen darf, frei nach dem Motto: „Jeder darf mal seinen Frosch in Stücke schneiden“.

Ein Verbot von Tierversuchen die die Tiere sehr belasten und länger andauern, sowie ein Verbot der Veröffentlichung von Projektzusammenfassungen ist vorgesehen. Damit entfällt für viele „Wissenschaftler“ der Anreiz zu Projekten (Tierquälereien), da sie ihre Ergebnisse ja niemand mehr mitteilen können um zu beweisen wie „großartig“ sie sind. Dies sind Regelungen, die über das Deutsche Tierschutzgesetz (das aus der Sicht vieler Tierfreunde und Tierschützer mehr ein Tiernutzgesetz ist) hinausgehen.

Leider wird in diesem Entwurf eine Klausel sein, die den Versuch an Menschenaffen weiterhin erlaubt. Auch Versuche mit anderen Affenarten werden nicht verboten. Dies ist schlichtweg eine extreme Sauerei der EU-Kommission. Dies gilt auch für die Haltungsbedingungen von Versuchstieren (Hunde, Katzen, Affen usw.) da diese erst bis 2017 angepasst werden müssen. Das gesamte Gesetzesverfahren wird cirka zwei Jahre dauern.

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