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24.03.2009 EU-Versuchstierrichtlinie Neue geplante Richtlinie soll 22 Jahre alte Vorschriften ersetzen |
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Die neue geplante Richtlinie
soll die 22 Jahre alten Vorschriften ersetzen. Ein einheitliches Genehmigungsverfahren
mit einer ethischen Bewertung soll EU-weit eingeführt werden. Der Entwurf
sieht auch eine rückwirkende Qualitätsprüfung von Tierversuchen vor. Dies
ist ein wichtiger Punkt, da in der Regel die angegebenen Ziele nicht erreicht
werden, Millionen von Versuchen also einfach sinnlos sind. Von der Richtlinie
werden auch Tierversuche in der Grundlagenforschung und der Lehre erfasst, das
heißt, dass nicht mehr jeder Lehrende seine Schüler/Studenten zu Tierversuchen
heranziehen darf, frei nach dem Motto: „Jeder darf mal seinen Frosch in Stücke
schneiden“. Ein Verbot von Tierversuchen
die die Tiere sehr belasten und länger andauern, sowie ein Verbot der Veröffentlichung
von Projektzusammenfassungen ist vorgesehen. Damit entfällt für viele „Wissenschaftler“
der Anreiz zu Projekten (Tierquälereien), da sie ihre Ergebnisse ja niemand
mehr mitteilen können um zu beweisen wie „großartig“ sie sind. Dies sind
Regelungen, die über das Deutsche Tierschutzgesetz (das aus der Sicht vieler
Tierfreunde und Tierschützer mehr ein Tiernutzgesetz ist) hinausgehen. Leider wird in diesem Entwurf
eine Klausel sein, die den Versuch an Menschenaffen weiterhin erlaubt. Auch Versuche
mit anderen Affenarten werden nicht verboten. Dies ist schlichtweg eine
extreme Sauerei der EU-Kommission. Dies gilt auch für die Haltungsbedingungen
von Versuchstieren (Hunde, Katzen, Affen usw.) da diese erst bis 2017
angepasst werden müssen. Das gesamte Gesetzesverfahren wird cirka zwei Jahre
dauern. |